
Die Schlagzeilen behaupten, die Krypto-Haltefrist sei Geschichte. Fakt ist: Beschlossen ist noch gar nichts. Und genau deshalb kannst du jetzt noch etwas tun - in 3 Minuten, mit unserem Musterschreiben.
Am 6. Juli hat Finanzminister Lars Klingbeil seinen Haushaltsentwurf vorgelegt. Darin eingeplant: rund 2,6 Milliarden Euro an Mehreinnahmen – unter anderem durch den Wegfall der einjährigen Haltefrist für Kryptowerte nach § 23 EStG. Konkret hieße das: Kursgewinne aus Bitcoin & Co. wären auch nach mehr als einem Jahr Haltedauer nicht mehr steuerfrei.
Aber – und das ist der entscheidende Punkt: Ein Haushaltsentwurf ist kein Gesetz. Damit die Haltefrist tatsächlich fällt, muss die Änderung erst in ein Steuergesetz gegossen, im Finanzausschuss beraten und vom Bundestag beschlossen werden. Dieses Verfahren startet frühestens nach der Sommerpause. Die Union leistet aktuell Widerstand gegen das Vorhaben.
FDP-Politiker Frank Schäffler – der Mann, der die steuerliche Einordnung von Bitcoin 2013 mit seiner Bundestagsanfrage überhaupt erst ins Rollen gebracht hat – hat es in unserer aktuellen Uncut-Folge auf den Punkt gebracht: Die Wahrscheinlichkeit einer Abschaffung liegt bei 50:50. Das heißt im Umkehrschluss: Sie ist noch aufzuhalten.
Geschätzt 7 Millionen Menschen in Deutschland halten Bitcoin und andere Kryptowerte. Die allermeisten Bundestagsabgeordneten beschäftigen sich mit dem Thema aber überhaupt nicht - das tun nur die Mitglieder im Finanz- und Haushaltsausschuss. Alle anderen bekommen davon schlicht nichts mit.
Genau hier setzt du an. Frank Schäffler, der selbst jahrelang im Bundestag saß, kennt den Mechanismus aus erster Hand: Wenn in den Wahlkreisbüros plötzlich Mails zu einem Thema aufschlagen, müssen sich die Büros damit beschäftigen. Die Abgeordneten fragen bei ihren Fachpolitikern nach: „Was ist das? Muss das sein? Was bringt das überhaupt?" und genau dieser interne Druck ist es, der Gesetzesvorhaben ins Wanken bringt.
Wichtig zu wissen: Es macht nichts, wenn du nur eine Standardantwort zurückbekommst. Es zählt nicht die Antwort, es zählt, dass das Thema in den Büros ankommt und Masse erzeugt.
Betreff: Geplante Abschaffung der Haltefrist nach § 23 EStG - Bitte um Ihre Position
Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name],
ich wende mich an Sie als Bürger/in Ihres Wahlkreises [Wahlkreis/Ort]. Anlass ist der mögliche Regierungsentwurf, mit dem die einjährige Haltefrist für private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG für Kryptowerte abgeschafft werden soll. Ich bitte Sie, diesem Vorhaben nicht zuzustimmen, und möchte Ihnen kurz begründen, warum.
1. Es geht um Vertrauensschutz. Bereits am 20. Juni 2013 hat die Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage hin klargestellt, dass Bitcoin als privates Wirtschaftsgut behandelt wird und Veräußerungen unter § 23 EStG fallen – mit einjähriger Haltefrist, wie beim Verkauf von Edelmetallen. Das Bundesfinanzministerium hat diese Einordnung 2022 in einem umfassenden Schreiben bestätigt. Millionen Bürger haben auf dieser Grundlage über mehr als ein Jahrzehnt ihre Vermögensplanung ausgerichtet. Wer diese Systematik nun kippt, beschädigt das Vertrauen in die Verlässlichkeit unseres Steuerrechts – weit über das Thema Kryptowerte hinaus.
2. Es gibt ein verfassungsrechtliches Problem. Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verbietet die Ungleichbehandlung wesentlich gleicher Sachverhalte. Bitcoin ist steuersystematisch wie Gold ein privates Wirtschaftsgut – keine Kapitalanlage im Sinne des § 20 EStG, denn es gibt keinen Emittenten, keinen Zins und keine Forderung. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zur Pendlerpauschale (2008) klargestellt: Wer eine steuerrechtliche Grundentscheidung trifft, muss sie folgerichtig durchhalten. Ausnahmen bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes – der rein fiskalische Zweck der Einnahmenerhöhung genügt ausdrücklich nicht. Eine gezielte Herauslösung von Kryptowerten aus der Systematik des § 23 EStG, während Gold, Kunst und Oldtimer dort verbleiben, wäre genau eine solche nicht folgerichtige Ausnahme.
3. Die praktischen Folgen träfen den Standort. Geschätzt 7 bis 10 Millionen Menschen in Deutschland halten Bitcoin und andere Kryptowerte – quer durch alle Alters- und Einkommensgruppen, viele davon in Ihrem Wahlkreis. Die Abschaffung der Haltefrist würde nicht die großen Vermögen treffen, die längst über Kapitalgesellschaften oder im Ausland strukturiert sind, sondern private Sparer, die langfristig und rechtstreu vorgesorgt haben. Zugleich würde Deutschland einen Standortvorteil aufgeben, den andere Länder gezielt aufbauen.
Meine Bitte an Sie: Setzen Sie sich in Ihrer Fraktion dafür ein, dass die Haltefrist des § 23 EStG für Kryptowerte erhalten bleibt. Ich würde mich über eine kurze Rückmeldung freuen, wie Sie zu diesem Vorhaben stehen und wie Sie im weiteren Gesetzgebungsverfahren abzustimmen beabsichtigen.
Mit freundlichen Grüßen [Vor- und Nachname] [Straße, Hausnummer] [PLZ, Ort – im Wahlkreis] [ggf. E-Mail/Telefon]
Tipp: Gib deine echte Adresse im Wahlkreis an. Abgeordnetenbüros nehmen Zuschriften aus dem eigenen Wahlkreis deutlich ernster als anonyme Massenmails.
An der Stelle vielen Dank an Frank Schäffler, für das Erstellen dieser Vorlage. (Quelle: https://x.com/f_schaeffler/status/2073496169557197179?s=20)
Im aktuellen Crypto Nerds Uncut sprechen wir mit Frank Schäffler ausführlich darüber, was wirklich beschlossen wurde (und was nicht), welche verfassungsrechtlichen Hürden eine Abschaffung nehmen müsste, was Stichtagsregelung und Rückwirkung für dein Portfolio bedeuten würden und warum die erhofften Mehreinnahmen für den Finanzminister am Ende eine Milchmädchenrechnung sein könnten.
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Entweder wir versuchen es jetzt – oder wir haben es nicht mal probiert. Jede Mail zählt.
Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Alle Angaben ohne Gewähr, Stand Juli 2026.


